Angaben zum Land, in dem die Krankenversicherung abgeschlossen ist

Sie sind verpflichtet, uns das Land zu nennen, in dem Ihre Krankenversicherung abgeschlossen ist, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, nach Dänemark gezogen sind und:

 

  • Sie Staatsbürger eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz sind oder
  • Sie unmittelbar vor Ihrer Einreise nach Dänemark in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben.

 

How to

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2. Füllen Sie das Formular aus

3. Legen Sie ggf. erforderliche Nachweise bei

4. Drucken Sie die Bestätigung aus oder speichern Sie sie, da Sie keine andere Bestätigung erhalten werden.

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