Sie sind verpflichtet, uns das Land zu nennen, in dem Ihre Krankenversicherung abgeschlossen ist, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, nach Dänemark gezogen sind und:
- Sie Staatsbürger eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz sind oder
- Sie unmittelbar vor Ihrer Einreise nach Dänemark in einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben.
Dänische Staatsbürger sind verpflichtet, das Land, in dem die Krankenversicherung abgeschlossen ist, anzugeben, wenn sie aus einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz zurück nach Dänemark ziehen.
Diese Angabe ist notwendig, damit Udbetaling Danmark feststellen kann, wer für die Kosten aufkommen muss, wenn Sie Leistungen des dänischen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen. Aufgrund von EU-Vorschriften werden diese Kosten nämlich in einigen Fällen aus einem anderen europäischen Land und nicht von Dänemark gedeckt. Dieses Land wird auch als für die Krankenversicherung zuständiges Land bezeichnet.
Das Land, in dem die Krankenversicherung abgeschlossen ist, müssen Sie immer angeben, auch wenn Ihnen noch weitere Angaben oder Nachweise fehlen. Fehlende Unterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt an Udbetaling Danmark, Kongens Vænge 8, 3400 Hillerød, gesendet werden.